Freitag, 28. März 2014

Gustl Mollath – bayerische Justizfolklore, ein Kommentar von Ursula Prem

Foto: Pixelio, La-Liana
Grundrechtsverstöße offiziell für »gegenstandslos« erklärt

Ein Unrecht ist juristisch völlig belanglos, wenn es zum Zeitpunkt der gerichtlichen Befassung damit bereits beendet ist. - Auf diese ebenso einfache wie kafkaeske Formel lässt sich ein Beschluss des Oberlandesgerichts Bamberg reduzieren, der am 24. März 2014 in Sachen Gustl Mollath ergangen ist. Vorausgegangen war eine beispiellose Klatsche des Bundesverfassungsgerichts, das den Bambergern sorgfältiges Nachsitzen verordnet hatte: Am 26. August 2011 hatte das OLG eine Beschwerde Gustl Mollaths gegen die vom Landgericht Bayreuth angeordnete Fortdauer seiner Unterbringung in der forensischen Psychiatrie des BKHs Bayreuth verworfen ... 

... hier geht es spannend weiter

Unsere Serien:
Monstermauern, Mumien und Mysterien
von Walter-Jörg Langbein

Die Freitagskolumne von Ursula Prem

Fido Buchwichtel *** Für Sie gelesen

Poesie am Samstag *** Klassik für Nerds

Neue Bücher von Walter-Jörg Langbein im Shop entdecken