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Ursula Prem |
Mit Rechtskraft zum 13. Februar 2007 wurde am Landgericht Nürnberg das Urteil gegen Gustl Mollath gefällt, das seinen Daueraufenthalt in der Psychiatrie besiegeln sollte, der bereits seit dem 27. Februar 2006 bis zum heutigen Tag andauert. Verurteilt wurde Mollath wie üblich »Im Namen des Volkes!«. Das bedeutet: Wenn Sie, wie auch ich, deutscher Staatsbürger sind, wurde das Urteil auch in Ihrem Namen gesprochen! ...
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