»(1) Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit.« (Art. 21 GG)
Woran die Väter und Mütter unseres Grundgesetzes wohl gedacht haben mögen, als sie diesen Passus in der Verfassung verankerten? War es tatsächlich in ihrem Sinne, einer echten Demokratie grobe Vorfilter aufzupflanzen und der Gewissensfreiheit des einzelnen Abgeordneten mittels Parteidisziplin und Fraktionszwang einen Riegel vorzuschieben? Hätten sie sich vorstellen können, dass gerade die großen Volksparteien sich eines Tages nur noch in Nuancen unterscheiden und gemeinsam eine große, dröge Fläche in deprimierenden Grautönen bilden, während die kleineren Gruppierungen als Knochenbeilage dienen würden? ...
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Ursula Prem |
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