Ursula Prem |
Am 6. Oktober 2012 trat das Hamburgische Transparenzgesetz in Kraft, das Bürgern des Stadtstaates umfassende Rechte auf Auskunft über behördliches Handeln einräumt. Das Regelwerk gilt seitdem als das bundesweit fortschrittlichste seiner Art. Auch Prof. Dr. Johannes Caspar, seines Zeichens Hamburgischer Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit, würdigte diesen Schritt in einem ausführlichen Editorial, welches in Ausgabe 10/2012 der Zeitschrift für Datenschutz erschienen ist. Unter der Überschrift »Von der Informationsfreiheit zur Transparenz – Das Hamburgische Transparenzgesetz setzt neue Standards« heißt es da: ...
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