Wenn der Zweck von Medizin nicht mehr in der Erhaltung der menschlichen Gesundheit besteht, sondern die edle Heilkunst zu einem Zerrbild wird, das sich mühelos als Machtmittel gegen die eigenen Patienten missbrauchen lässt, passieren Fälle wie der von Gustl Mollath. Dass er wider Willen zum »Patienten« erklärt wurde und siebeneinhalb Jahre in der forensischen Psychiatrie zubringen musste, liegt an einem Konstruktionsfehler des Rechtsstaats, der es möglich macht, Menschen aufgrund angeblicher psychischer Krankheit auf unbestimmte Zeit zur Unterbringung im Maßregelvollzug zu verurteilen. Das schärfste Schwert, wenn es um derartige Entrechtung geht, besteht in § 63 StGB, »Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus«. Darin heißt es: ...
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