»Wenn das Gedächtnis nachgibt, sollte man die Akten heranziehen«
Das Konzept der Transparenz, das Rechtsanwalt Dr. Gerhard Strate durch die Veröffentlichung von bisher bereits 78 teils umfangreichen Dokumenten zum Fall Gustl Mollath auf seiner Website strate.net verfolgt, findet nun seine konsequente Fortsetzung: Das heute unter dem unspektakulären Titel
»Anmerkung der Verteidigung«
online gestellte Dokument beschäftigt sich mit dem Wirken des Psychiaters Hans-Ludwig Kröber, dessen Mollath-Gutachten aus dem Jahre 2008 bereits nach seiner Veröffentlichung auf strate.net im letzten August für allgemeines Kopfschütteln gesorgt hatte [unser Blog berichtete]: Ein nachlässiger, ohne richtige Aktenkenntnis und ohne persönliche Begutachtung erstellter Abriss dieser Art genügt also, einen Menschen mitten in Deutschland in der Psychiatrie festzuhalten? – Dass Hans-Ludwig Kröber nicht »irgendein Psychiater« ist, sondern zu den »Stars« seines Faches zählt, macht die Sache nicht besser: Ein allgemeines Unwohlsein breitet sich aus und lässt mehr und mehr Menschen Fragen nach Sinn und Unsinn psychiatrischer Begutachtungen stellen ...
... hier geht es spannend weiter
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Montags nicht verpassen:
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