Freitag, 9. Mai 2014

Gustl Mollath: Reform der Unterbringung in psychiatrischen Anstalten

Ursula Prem
Die Freitagskolumne von Ursula Prem

Der Fall von Gustl Mollath scheint einiges in Bewegung zu bringen. So befasst sich nun der Bayerische Landtag auf Antrag der Freien Wähler mit Fragen nach der Reform der Unterbringung in psychiatrischen Anstalten nach § 63 StGB. Dass hier so gut wie alles im Argen liegt, ist dank Mollath inzwischen Allgemeinwissen. Doch bei der Beantwortung der Frage, wie man das ändern könnte, scheint es schon schwieriger zu werden. Der Antrag der Freien Wähler zeigt zumindest absolut richtige Ansätze, wenn er formuliert, die Anforderungen an die Anlasstaten erhöhen zu wollen. Ganz klar: Dass heute nahezu jeder für jeden Killefitz aufgrund eines fragwürdigen Gutachtens für lange Zeit in einer psychiatrischen Anstalt verschwinden kann, ist eines Rechtsstaats unwürdig und unterhöhlt das gesamte Justizsystem. Unverständlich, dass Richter sich das Wasser ihrer Autorität überhaupt in derartiger Weise abgraben ließen und dazu übergegangen sind, Gutachten mehrheitlich kritiklos abzunicken... 

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