Mittwoch, 9. Juli 2014

Wiederaufnahme Gustl Mollath – 2. Tag: Juristisches Seziermesser - Ein Bericht von Ursula Prem

Die HypoVereinsbank Nürnberg
Schon am 15. März 2013 berichtete unser Blog über das »Kronzeugendrama des Gustl Mollath«. Die auffällige Zeitgleichheit des Arbeitsbeginns der HVB-Revisionsabteilung mit den Strafanzeigen wegen angeblicher Körperverletzung und angeblichen illegalen Schusswaffenbesitzes, erstattet durch die Noch-Ehefrau gegen Gustl Mollath, war schon damals nur schwer zu übersehen. Ergebnis der am 15. Januar 2003 begonnenen Innenrevision war der inzwischen schon legendär zu nennende  Sonderrevisionsbericht, der Mollath bestätigte, dass sich alle seine nachprüfbaren Behauptungen als zutreffend herausgestellt hätten. Von dieser Bestätigung sollten weder Mollath noch die Öffentlichkeit in den kommenden Jahren erfahren. Stattdessen sollte die ebenfalls am 15. Januar 2003 beim Kommissariat 12 in Nürnberg erstattete Strafanzeige der Ehefrau den Grundstein für das Psychiatriemartyrium Mollaths legen. Die Vorwürfe: Ihr Mann besitze illegale Schusswaffen und habe sich tätlicher Angriffe gegen sie schuldig gemacht.


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