|
Ursula Prem |
Am vergangenen Dienstag sprach der BGH sein abschließendes Urteil: Eva Hermans umstrittene Äußerungen zur Familienpolitik des Dritten Reiches wurden vom Hamburger Abendblatt nicht verfälscht wiedergegeben. Eva Herman unterlag damit in letzter Instanz und kann keine Schadenersatzansprüche gegen den Springer-Verlag geltend machen.
Um was ging es genau?...
...lesen Sie hier
*
Der Countdown läuft! Noch
-->
bis zum Ende unseres Preisausschreibens.
Jetzt teilnehmen und 3 x 1 Buch gewinnen!