Ursula Prem |
Immerhin. Das Verfassungsgericht hat mit seinem Urteil vom vergangenen Mittwoch eine Schneise in das ESM-Dickicht geschlagen und sichergestellt, dass Deutschlands Anteil am ESM-Vertrag »nur« 190.024.800.000 € betragen darf. Eine automatische Erhöhung durch »Abruf« von deutschem Geld durch den ESM ist ausgeschlossen: Jeder Nachschlag bedarf der vorherigen Zustimmung des Deutschen Bundestages ...