Freitagskolumne von Ursula Prem
»Ich les doch keine 110 Seiten«, erklärte Richter Otto Brixner am 17. Mai 2013 vor dem Untersuchungsausschuss des Landtags. Lakonisch führt er aus, dass das Landgericht keine Ermittlungsbehörde sei und er deshalb keinen Anlass gehabt habe, sich näher mit der Verteidigungsschrift Gustl Mollaths zu befassen. Vielmehr habe er zu dieser Zeit umfangreiche andere Verfahren vorbereiten müssen und überhaupt: Gustl Mollaths Sache sei ein Fall gewesen wie Hunderte andere auch. Erschreckend profane Aussagen, wenn man bedenkt, dass auf solcher Grundlage ein Urteil zustande kam, dessentwegen Gustl Mollath bis heute in der forensischen Psychiatrie festgehalten wird. Brixner, der selbst nicht gerade für besonders feinfühlige Umgangsformen bekannt ist, zeigt vor dem Untersuchungsausschuss eine gewisse Wehleidigkeit, seine eigene Person betreffend. Er sehe sich durch die Presse in seiner Ehre verletzt, spricht von den Kollateralschäden freier Berichterstattung, die er zu erdulden habe ...
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Ursula Prem |
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