Ein Bericht von Ursula Prem
»Mama, ich habe einen großen Fehler gemacht, was ich angerichtet habe! Ich befürchte, dass ich nach dem Gericht im Krankenhaus weiter gelassen werde. Es gibt eine solche Vorschrift § 63, bei deren Anwendung der Mensch nicht im Gefängnis sitzen muss und nicht schuldig gesprochen wird, sondern als seelisch krank und deswegen als nicht verantwortlich für seine Handlungen eingestuft wird. Dann bedeutet dies alles den Tod – die solchen Menschen bleiben hier von fünf bis zu mehr als zehn Jahre, 15 Jahre. Dazu gibt es keine Grenzen und die Ärzte sind hier wie Götter. Mütterchen, falls Du mit meinem Anwalt gesprochen hast und Sie beide entschieden haben, mich im Krankenhaus zu lassen, bedeutet dies einen großen Fehler. Ich schwöre dies in Gottesnamen. Die Menschen, die hier liegen, kehren selten nach Hause zurück ...«
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Waldemar V. geb. am 8.3.1978 in Aktjubinsk/Kasachstan gest. am 29.8.2011 in der Forensik im BKH Bayreuth |
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