Der Antrag des Verteidigers Gerhard Strate ist am 19.2.2013 gestellt worden und zielt aufs Ganze:
http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-Wiederaufnahmeantrag-2013-02-19.pdf
Denn er zeigt auf, daß die Verurteilung des Gustl Mollath auf zahlreichen Rechtsbrüchen des Vorsitzenden Richters am Landgericht Otto Brixner basiert, die in ihrer Summe und Zielrichtung (Freiheitsberaubung, vollständige Entrechtung des Angeklagten, Agieren in einem nicht existenten Sicherungsverfahren, das lediglich seiner Vorurteilung entsprang, den gezielten Sachverhaltsverfälschungen im Urteilstext) einen elementaren Rechtsbruch sprich Rechtsbeugung bedeuten ...
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