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Ursula Prem |
Dass ein Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof Leistungen würdigt, für die ihr Erbringer sich eine rechtskräftige Verurteilung eingehandelt hatte, ist nicht eben die Regel. Geschieht es dennoch, wie am 31. Mai 2012 durch Armin Nack vor der juristischen Fakultät in Passau, so stellt dies einen wohl einmaligen Vorgang dar, der unsere fest gefügten Vorstellungen wohltuend durcheinanderwirbelt und dazu beiträgt, eingefahrenen Gedankenmustern eine neue Richtung zu geben ...
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